Dr. Miriam Ballhausen
Miriam Ballhausen ist seit 2012 für die Kanzlei JBB Rechtsanwälte tätig. Sie berät Unternehmen der IT-Branche und Softwareentwickler in Fragen des Software-, Urheber- und Lizenzvertragsrecht. Einen wichtigen Platz nimmt dabei die Beratung ihrer Mandanten im Bereich des Open-Source-Software-Rechts ein. Daneben berät sie Mandanten zu Fragen des Datenschutzrechts. Miriam Ballhausen ist Autorin zahlreicher Fachpublikationen im Bereich des Internetrechts.
Schwerpunkte
Urheberrecht, Softwarerecht, Lizenzvertragsrecht, Datenschutzrecht
Publikationen und Vorträge
Standard-Software – Beschaffung und Vertragsbedingungen, voraussichtliches Erscheinen im Dezember 2012 in: forum vergabe, Vergaben im IT-Bereich
Veröffentlichungsverbot für E-Mails mit Disclaimern, Anmerkung zu LG Saarbrücken, Urteil vom 16.12.2011 - 4 O 287/11, in: jurisPR-ITR 6/2012 Anm. 2
IT-Einsatz in der Justiz - Technik, Recht, Realisierung (Dissertation) Erschienen im: Boorberg Verlag, Reihe Recht und Neue Medien, Band 25
Aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung zu Abmahnungen, in: AnwaltZertifikatOnline ITR 8/2011, Anm. 3
Unterlassungsanspruch gegen die eigene Auffindbarkeit über Personensuchmaschinen, Anmerkung zu LG Hamburg, Urteil vom 16. 06. 2010 - 325 O 448/09, in: jurisPR-ITR 23/2010, Anm. 3
Webseiten als Informationsträger im Sinne der Textform des § 126b BGB, in: AnwaltZertifikatOnline IT-Recht 17/2010, Anm. 2
Öffentliche Zugänglichmachung i. S. d. § 19a UrhG, Anmerkung zu KG Berlin, Beschluss vom 28. 04. 2010- 24 W 40/10, in: jurisPR-ITR 13/2010, Anm. 4
Haftung des WLAN-Anschlussinhabers für Rechtsverletzungen von Besucher, in: jurisPR-ITR 9/2010 Anm. 5
Zur Frage der Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei fristgerechtem Widerruf im Fernabsatz, in: K&R 2009, 704-707
Inside the Cloud – Neue Herausforderungen für das Kann Twittern die Bundestagswahl gefährden?, in: AnwZert ITR 19/2009, Anm. 2
Verletzung von Schutzrechten durch den Betrieb eines internetbasierten Persönlichen Videorecorders ("Internet-Videorecorder"; "shift.tv"), in: jurisPR-ITR 17/2009, Anm. 2
Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Tippfehler-Domains, in: AnwZert ITR 12/2009, Anm. 4
Bewertungsplattformen nach dem „Spickmich“-Urteil des BGH, in: AnwZert ITR 16/2009, Anm. 3
EU-China Information Society Project - IT Security Standards in the EU Im Rahmen des EU-China Information Society Projects (mit J.D. Roggenkamp), abrufbar unter: http://eu-chinaiskb.bizcom.com.cn/main.htm?action=index&language=en
Gewährleistung von Datenschutz durch Datensicherheit, in: AnwZert ITR 20/2008, Anm. 3 (mit J.D. Roggenkamp)
Freedom of Code? – Die GNU General Public License 3.0, Vortrag und Tagungsbeitrag zur 9. DSRI Herbstakademie, in: Taeger/Wiebe, Von AdWords bis Social Networks – Neue Entwicklungen im Informationstechnologierecht, 2008
Ausbildung
Miriam Ballhausen hat an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt „Informations- und Kommunikationsrecht“ studiert und dort sodann bei Prof. Dr. Dirk Heckmann zu Rechtsfragen des IT-Einsatzes in der Justiz promoviert.
Während ihres Promotionsstudiums war Miriam Ballhausen Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Rechts, insbesondere Sicherheits- und Internetrecht. Dort war sie mit der rechtlichen Betreuung diverser IT-Projekte betraut, die sich unter anderem mit dem (datenschutz-) rechtskonformen Einsatz mobiler Sensorsysteme sowie der Bekämpfung von Botnet-Kriminalität befassten.
2008 arbeitete Miriam Ballhausen für das durch die EU-Kommission betreute und gemeinsam mit dem Chinesischen Ministerium für Industrialisierung und Informationstechnik durchgeführte EU-China Information Society Project. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt lag dabei im Bereich der IT-Sicherheitsstandards der EU sowie der verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten.
Zwischen 2009 und 2011 war Miriam Ballhausen im Bundesministerium der Justiz im Referat E-Justice tätig. Sie koordinierte dort unter anderem ein gemeinsames IT-Projekt der Obersten Bundesgerichte.
Miriam Ballhausen absolvierte das Referendariat am Kammergericht Berlin, das sie – nach Stationen im Bundesministerium der Justiz und bei JBB Rechtsanwälte - mit der Wahlstation bei dem Berater für IT-Recht des costaricanischen Parlaments, Prof. Dr. Perez Merayo, abschloss.
Fremdsprachen
Englisch, Spanisch, Französisch
