Oliver Brexl

Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
brexl@jbb.de     S/MIME    pgp

Oliver Brexl ist seit 2000 als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen. Er ist eines der Bs von JBB.

Bei der Betreuung seiner Mandanten ist Oliver Brexl sowohl beratend als auch prozessführend tätig. Dies gilt nicht nur im Bereich des klassischen Marken- und Wettbewerbsrechts, sondern auch und gerade bei der Verteidigung und Entwicklung neuer Geschäftsfelder und Branchen wie Legal Tech.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit nimmt Oliver Brexl seit Jahren aktiv Funktionen in Unternehmen und Verbänden wahr (u.a. als Aufsichtsrat der mobilcom AG und der freenet AG sowie als Justiziar eines Berufsverbands). Nicht zuletzt aufgrund dieser Erfahrungen ist Oliver Brexl auch im Gesellschaftsrecht sowie im Vereins- und Verbandsrecht beratend tätig.

Als Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses leitet Oliver Brexl die AGEM Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV www.agem-dav.de.

Seit 2015 ist Oliver Brexl Lehrbeauftragter an der bbw Hochschule, Berlin, für den Bereich des Mode-, Marken- und Wettbewerbsrechts.

Sprachen: Deutsch, Englisch

Schwerpunkte

  • Werbung und Marketing
  • Marken
  • Internetportale
  • Testberichte
  • Rechtsdienstleistungen und anwaltliches Berufsrecht
  • Urheberrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Vereins- und Verbandsrecht
  • Arbeitsrecht

Publikationen

Von Jesus diktierter Text genießt Urheberschutz, Anmerkung zu OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.05.2014 – 11 U 62/13 (Auch veröffentlich im Journal of Intellectual Property Law & Practice 2014 (Übersetzung: Catriona Thomas)
GRUR Prax 2014, 308

Im Gespräch mit „Sperrvermerk“ getätigte Aussagen dürfen postmortal veröffentlicht werden, Anmerkung zu BGH, Teilurteil vom 29.11.2021 – VI ZR 248/18 – KOHL-PROTOKOLLE I
GRUR Prax 2022, 93

Wegfall der Wiederholungsgefahr bei redaktionellem Versehen, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 4.6.2019 – VI ZR 440/18
GRUR-Prax 2019, 468

Kunstfreiheit schützt nicht die Erben des Künstlers, Anmerkung zu VG Berlin, Urteil vom 9.1.‌2019 – VG 19 K 319.18
GRUR-Prax 2019, 143

Verbände & Mitgliedschaften

  • AGEM Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV
  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
  • Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV (davit)
  • Berliner Operngruppe e.V.