LG Frankfurt/aM verurteilt Vertriebsgesellschaft wegen GPL-Verletzung

21.09.2006

In einem Urteil vom 6. September 2006 hat das Landgericht Frankfurt am Main die deutsche Tochtergesellschaft eines taiwanesischen Hardware- und Netzwerkherstellers wegen einer GPL-Verletzung zu Auskunft und Kostenerstattung verurteilt. Geklagt hat der Programmierer Harald Welte, der das Projekt gpl-violations.org zur Einhaltung der GPL-Lizenzbedingungen betreibt. Nach dem im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Urteil des Landgerichts München I zur Wirksamkeit der GNU General Public License (GPL) aus dem Jahr 2004 liegt nun erstmals eine Hauptsacheentscheidung vor, die allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Die Frankfurter Richter haben insbesondere auch zu kartellrechtlichen Fragen Stellung bezogen und verdeutlicht, dass unabhängig von der kartellrechtlichen Zulässigkeit der GPL jedenfalls keine Nutzung der Software ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen der GPL gestattet ist.

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