LG München I bestätigt Wirksamkeit der GPL

23.07.2004

In einem Urteil vom 19. Mai 2004, dessen Begründung seit dem 23. Juli 2004 vorliegt, hat das Landgericht München I bestätigt, dass die GNU General Public License (GPL) wirksamer Vertragsinhalt werden kann und vor deutschen Gerichten auch durchsetzbar ist. Der Softwareentwickler Harald Welte hatte gegen einen Router-Hersteller eine einstweilige Verfügung erwirkt, der GPL-Software in seiner Firmware einsetzte, ohne den Sourcecode zugänglich zu machen und darauf hinzuweisen, dass GPL-Software verwendet wird. Das LG München I bestätigte nun die Verpflichtung des Router-Herstellers, die Software nur GPL-konform nutzen zu dürfen.

Das vorliegende Urteil dürfte weltweit die erste gerichtliche Entscheidung zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der GPL darstellen und daher von weitreichender Bedeutung sein. In den nächsten Tagen werden wir eine englischsprachige Übersetzung des Urteils an dieser Stelle zugänglich machen.

Das Urteil als PDF-Dokument

English translation