Mündliche Verhandlung in Sachen Wahlcomputer

29.09.2008

In der von Prof. Dr. Ulrich Karpen (Universität Hamburg) und unserem Kollegen Dr. Till Jaeger vertretenen Wahlprüfungsbeschwerde von Dr. Ulrich Wiesner findet am 28. Oktober 2008 vor dem Bundesverfassungsgericht nun die mündliche Verhandlung statt (Az. 2 BvC 3/07). Gegenstand des Verfahrens ist der Einsatz von Wahlcomputern in einigen Stimmbezirken bei der Bundestagswahl 2005.

Im Vordergrund des Verfahrens steht dabei vor allem die Transparenz der technischen Überprüfung dieser Geräte. Nach derzeitiger Praxis nimmt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) eine Baumusterprüfung vor, deren Details für die Öffentlichkeit nicht einsehbar sind. Zudem werden die einzelnen eingesetzten Wahlcomputer nicht gesondert überprüft. Insoweit wird den Angaben des Herstellers in der jeweiligen „Baugleichheitserklärung“ vertraut. Daneben ist die Überprüfbarkeit der Speicherung der Stimmabgabe und der Ermittlung des Wahlergebnisses zweifelhaft. Im Vergleich zur Stimmabgabe mit Stimmzetteln besteht keine Möglichkeit, die Stimmabgabe mittels der bisher verwendeten Wahlcomputer durch Wähler und Wahlvorstände zu kontrollieren.

Die Manipulationsfähigkeit von Wahlcomputern ist mittlerweile belegt. Einem holländischen Team war es zusammen mit Mitgliedern des Chaos Computer Clubs Berlin gelungen, einen Wahlcomputer der Firma Nedap, die auch die bei der Bundestagswahl eingesetzten Geräte hergestellt hat, zu hacken und eine Manipulationssoftware aufzuspielen.

Nach den mittlerweile erfolgten Stellungnahmen der PTB, des BMI und des Chaos Computer Clubs wird damit nun vor dem 2. Senat die Frage erörtert, ob durch den Einsatz von derartigen Wahlcomputer dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Öffentlichkeit genügt wird.

Eine ausführliche Dokumentation des Wahlprüfungsverfahrens findet sich auf der Website von Ulrich Wiesner (http://www.ulrichwiesner.de/wahlpruefung.html).

http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-085.html