Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht

23.02.2007

Zusammen mit Prof. Karpen von der Universität Hamburg vertreten wir Dr. Ulrich Wiesner bei seiner Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvC 3/07), die sich gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2005 in den Wahlkreisen wendet, in denen Wahlcomputer eingesetzt wurden. Hintergrund des Verfahrens: Bei der Bundestagswahl 2005 mussten über 2 Millionen Wähler anstatt im Wege der Urnenwahl ihre Stimme über einen Wahlcomputer abgegeben. Der Einsatz dieser Geräte hat vielfache Kritik auf sich gezogen, nachdem es einem holländischen Team zusammen mit Mitgliedern des Chaos Computer Clubs Berlin gelungen war, einen Wahlcomputer der Firma Nedap, die auch die bei der Bundestagswahl eingesetzten Geräte hergestellt hat, zu hacken und eine Manipulationssoftware aufzuspielen. Im Vordergrund des Verfahren steht aber nicht nur die Sicherheit der eingesetzten Wahlcomputer vor Manipulationen, sondern auch die Transparenz der technischen Überprüfung dieser Geräte. Nach derzeitiger Praxis nimmt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt eine Baumusterprüfung vor, deren Details für die Öffentlichkeit nicht einsehbar sind. Zudem werden die einzelnen eingesetzten Wahlcomputer nicht gesondert überprüft. Insoweit wird den Angaben des Herstellers in der jeweiligen „Baugleichheitserklärung“ vertraut. Ob dies dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Öffentlichkeit genügt, wird Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht sein. Eine ausführliche Dokumentation des Wahlprüfungsverfahrens findet sich auf der Website von Ulrich Wiesner

http://www.ulrichwiesner.de/wp_dokumentation.html