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16.03.2016

JBB Rechtsanwälte zum neuen Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen

Am 24.Februar 2016 trat das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ in Kraft. Durch Änderungen im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) können in Zukunft insbesondere Verbraucherschutz- und auch Wirtschaftsverbände bestimmte Praktiken von Unternehmen, die gegen das Datenschutzrecht verstoßen, abmahnen und Unternehmen gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Die JBB Rechtsanwälte Dr. Martin Jaschinski und Dr. Carlo Piltz informieren in einem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 16. März 2016 über das neue Gesetz. In einem Fachbeitrag für die Zeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), der in der kommenden Woche erscheint, geben die Autoren zudem einen umfassenden Überblick über die Änderungen im UKlaG und setzen sich vertieft mit verfassungsrechtlichen Problemen der Beteiligung der Datenschutzbehörden in zivilrechtlichen Verfahren auseinander.

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