Designschutz
Designschutz – Effektive Hilfe zum Schutz Ihrer Leistung
Ein gutes Design ist eine wesentliche, häufig sogar die entscheidende Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Produkts. Ein gutes Design ist ästhetisch und intuitiv. Durch gutes Design wird ein Produkt benutzbar und verständlich. Durch gutes Design wird das Produkt begehrenswert. Doch beim Design ist es wie bei allen anderen Erfolgsfaktoren auch: was erfolgreich ist, wird kopiert. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Design zu schützen und sich gegen Nachahmer zu verteidigen.
Wie ist mein Design geschützt?
Das Design bewegt sich als angewandte Kunst an der Schnittstelle zwischen Kunst, Gewerbe und Erfindung. Entsprechend vielfältig sind auch die vom Design betroffenen Rechtsbereiche. Schutz gewähren neben dem Designrecht unter anderem das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht und ergänzend auch das Markenrecht.
Den zuverlässigsten Schutz bietet der Erwerb eines „eingetragenen Designs“. Dass Ihnen dieses bislang womöglich nicht bekannt war, überrascht nicht. Auch wenn es der Sache nach das Designrecht in Deutschland schon sehr lange gibt, so versteckte sich die gesetzliche Regelung dazu bisher hinter dem sperrigen Namen „Gesetz über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen“ oder Geschmacksmustergesetz. Auch der Gesetzgeber hat verstanden, dass dies nur schlecht verständlich und weder ansprechend noch zeitgemäß ist: Seit dem 1. Januar 2014 regelt in Deutschland nun das Designgesetz wie und unter welchen Voraussetzungen eine Gestaltung als Design registriert werden kann.
Doch auch ohne Eintragung stehen Sie als Designer der Produktpiraterie nicht immer schutzlos gegenüber. Auf europäischer Ebene gibt es neben dem eingetragenen Geschmacksmuster das „nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ (ja, hier steht die sprachliche Modernisierung noch aus).
Fortschritte macht das Designrecht jedoch nicht nur in sprachlicher Hinsicht. Besonders erfreulich für Designer sind auch die jüngeren Entwicklungen im Urheberrecht. Lange galt hier der Grundsatz, dass beim Design als angewandte Kunst deutlich strengere Anforderungen gelten als im Bereich der bildenden Kunst; das Design musste „die Durchschnittsgestaltung deutlich überragen“. Erst im November 2013 hat sich der Bundesgerichtshof in einer richtungsweisenden Entscheidung von diesen Grundsätzen verabschiedet und damit die Rechtslage für Designer wesentlich verbessert.
Daneben schützt auch das Wettbewerbsrecht durch den sogenannten ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen gegen die Übernahme fremder Leistungen. Zu diesen aus der Sicht des Wettbewerbsrecht schützenswerten Leistungen kann auch ein Design zählen. Ganz besonders gestaltete Produkte, die allein aufgrund des individuellen Designs ihre Herkunft zu erkennen geben, können zusätzlich als 3D-Marke schutzfähig sein.
Designrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht – wir behalten im Dickicht der Schutzrechte den Überblick für Sie.
Der Weg zum eingetragenen Design
Zwar halten das europäische Geschmacksmusterrecht, das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht Möglichkeiten bereit, um sich in bestimmten Fällen auch ohne vorherige kostenpflichtige Registrierung gegen eine Übernahme des eigenen Designs zu schützen. Die Anmeldung und Registrierung eines Designs bringt dennoch zahlreiche Vorteile mit sich. Insbesondere im Streitfall verschafft Ihnen die Registrierung etliche Erleichterungen beim Nachweis des Rechtserwerbs, des Entstehungszeitpunkts des Rechts und dessen Umfang. Sie umschiffen die rechtlichen Unsicherheiten, die im Urheberrecht bestehen und auch die sehr hohen Hürden, die an einen wettbewerblichen Leistungsschutz geknüpft sind. Auch die Lizenzierung des Designs an Dritte wird erleichtert, wenn sich der Gegenstand der Lizenz zweifelsfrei der Urkunde entnehmen lässt.
Wir begleiten Sie bei allen Schritten auf dem Weg zur Eintragung Ihre Designs. Im Idealfall binden Sie uns schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt in die Prozesse mit ein. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach älteren Gestaltungen, die Ihrem Rechtserwerb im Wege stehen können oder gar durch Ihre Benutzungshandlungen verletzt werden können. Wir beraten Sie dabei, den optimalen Zeitpunkt der Anmeldung und der Veröffentlichung zu finden. Wir zeigen und erläutern Ihnen, ob und welche Merkmale Ihrer Gestaltung dem Designschutz zugänglich sind. Wir suchen mit Ihnen die richtigen Darstellungen für den optimalen Schutz aus. Gerade bei der Auswahl der Darstellungen, die Ihr Design und dessen Besonderheiten vermeintlich besonders gut wiedergeben, lauern ungeahnte Fallstricke, die den betriebenen Aufwand schnell ins Leere laufen lassen.
Und natürlich sagen wir Ihnen auch, wenn es schlicht nicht oder nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, eine Registrierung zu beantragen.
Rechtserhaltung
Nach der Eintragung des Designs gilt das Design/das Geschmacksmuster für eine Dauer von fünf Jahren und kann für jeweils weitere fünf Jahre bis zu einer maximalen Schutzdauer von insgesamt 25 Jahren verlängert werden. Wir haben alle relevanten Fristen für Sie im Blick und erinnern Sie rechtzeitig an bevorstehende Ereignisse. Gerade bei einer Vielzahl von eingetragenen Design- oder auch Markenrechten, ist eine professionelle Verwaltung Ihres Portfolios unerlässlich, die wir gerne für Sie übernehmen. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen auch eine Überwachungsstrategie, um möglichst frühzeitig auf verletzende Produkte der Konkurrenz aufmerksam zu werden.
Rechtsdurchsetzung
Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die Prozessführung in Designrechtsstreitigkeiten jeglicher Art –sowohl für Ihre eingetragenen Designs aber auch für alle anderen hier erwähnten Schutzrechte, die infrage kommen. Ebenso verteidigen wir Sie gegen die Angriffe Dritter, die ihrerseits Schutzrechte an bestimmten Gestaltungen gegen Sie geltend machen. Daneben beraten wir Sie bei Verhandlung und Abschluss von Lizenzverträgen und sonstigen Verträgen, die den Erwerb oder die Verwertung Ihrer Designleistungen zum Gegenstand haben.