Leadgenerierung
Ein gutes Marketing und ein effektiver Vertrieb sind für nahezu alle Unternehmen Grundvoraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg. Vielen Kampagnen zielen dabei in der ersten Stufe auf die Generierung von Leads. Der Begriff des Leads ist vielschichtig: Zum Teil werden unter einem Lead die Einwilligungen und Kontaktdaten von Personen verstanden, die sich mit Direktmarketingmaßnahmen bestimmter Unternehmen einverstanden erklären. Zum Teil sprechen Unternehmen dann von einem Lead, wenn ein abstraktes oder aber qualifiziertes Interesse am Abschluss von konkreten Verträgen besteht. Noch vielschichtiger als die Begrifflichkeit sind die Instrumente, die zur Leadgenerierung eingesetzt werden: Telemarketing, E-Mailwerbung, Coupons, Gewinnspiele, Anzeigen, Vergleichsrechner, Incentives, rabattierte Einstiegsangebote, Affiliateprogramme u.v.m. Abhängig vom Ziel der Leadgenerierung und den eingesetzten Instrumenten ergeben sich sehr unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen und auch unterschiedliche Störpotentiale für Leadgenerierungskampagnen.
Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren erfolgreich Unternehmen, die für ihr eigenes oder für fremde Unternehmen Leadgenerierung betreiben. Dabei geht es rechtlich häufig um Probleme aus ganz verschiedenen Rechtsgebieten. Beachtet werden müssen etwa Vorgaben des Marken-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechts. Gesetzliche Informationspflichten, die über viele Gesetze verteilt sind, spielen häufig ebenso eine Rolle wie Spezialgesetze (etwa das VVG, das ElektroG und die Gewerbeordnung). Besondere Konflikte sind vorgezeichnet, wenn Dritte (etwa Affiliates) in den Leadgenerierungsprozess eingebunden sind, weil dann zum Teil nur schwer kontrollierbare Risiken begründet werden.
Wir unterstützen seit langem und in großem Umfang bei allen Problemen der Leadgenerierung. Wir helfen bei der Erstellung von Verträgen, die die Leadgenerierung zum Gegenstand haben. Wir beraten bei der Ermittlung der rechtlichen Grenzen und der Risiken der Leadgenerierung. Und wir vertreten Unternehmen, die aufgrund der Leadgenerierung von Dritten in Anspruch genommen werden (z.B. wenn sie nach dem rechtswidrigen Verhalten eines Werbepartners abgemahnt werden), aber auch Unternehmen, die Opfer unzulässiger Leadgenerierungsmaßnahmen von Wettbewerbern werden.