IT-Recht

Informationstechnologie ist der Innovator und dynamische Treiber von Wirtschaft und Unternehmen. Unternehmerisches Handeln, Entscheiden, Unternehmensstruktur und Prozessorganisation sind ohne Technologie nicht denkbar. Unternehmen und öffentliche Hand beschaffen sich daher entsprechende Lösungen. Auf der anderen Seite stehen die Unternehmen, die die Entwicklung und Weiterentwicklung neuer Technologien und entsprechender Geschäftsmodelle vorantreiben und ihre Lösungen als standardisierte Produkte oder individuelle Leistungen anbieten.

Die damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen sind durch die jeweilige Technologie geprägt, gehen aber gleichzeitig weit über diese hinaus. Das IT-Recht ist kein in sich abgeschlossenes Rechtsgebiet, sondern eine vielfältige und durch Schnittstellen in andere Rechtsgebiete geprägte Materie.

Wir begleiten unsere Mandant:innen bei diesen Fragestellungen, ob international operierender Konzern, mittelständisches Unternehmen, Start-up oder öffentliche Hand.

Vom Entwickeln und Verhandeln von Lizenzverträgen und der Projektbegleitung über das Erfassen, Analysieren und Umsetzen von datenschutzrechtlich geprägten Vorhaben bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus IT-Verträgen.

Wir maßen uns dabei nicht das technische Verständnis von Systemarchitekt:innen oder Entwickler:innen, das wirtschaftliche Verständnis von Vertrieb oder Einkauf oder eine originäre Projektleitungsexpertise an.

Wir verfügen aber über die rechtliche Expertise und den breit gefächerten Erfahrungsschatz, um auf Augenhöhe mit unseren Mandant:innen zu sprechen, die Sachverhalte zu verstehen und Lösungen zu entwickeln, die rechtlich funktionieren und praktikabel und wirtschaftlich umsetzbar sind. Dies gilt sowohl für etablierte Technologien wie On-Premise Software oder Cloud Services als auch für neue Entwicklungen wie Blockchain, Distributed Ledger und Künstliche Intelligenz (KI).