Wettbewerbsrecht

Egal, ob Sie eine Werbemaßnahme oder ein gesamtes Geschäftsmodell planen: wenn Zweifel an der lauterkeitsrechtlichen Zulässigkeit bestehen, können Konkurrenten auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage dagegen vorgehen. Das Wettbewerbsrecht entscheidet damit häufig über den Erfolg oder Misserfolg von Geschäftsideen und Marketingkonzepten.

Die Bedeutung des Wettbewerbsrechts reicht dabei weit über die Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hinaus. Auch ein Verstoß gegen Normen, die nicht im UWG selbst geregelt sind, kann in vielen Fällen wettbewerbsrechtlich geahndet werden.

Aus diesem Grund können z. B. die rechtliche Zulässigkeit eines Legal-Tech-Modells, datenschutzrechtliche Vorgaben oder heilmittelrechtliche Besonderheiten Vorfragen von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen sein.

Die Beratung und Vertretung im Wettbewerbsrecht stellen seit vielen Jahren eine unserer Kernkompetenzen dar.

In diesem Bereich verfügen wir über einen hohen Spezialisierungsgrad und eine große Erfahrung aus zahlreichen Projekten und Prozessen:

Wir beraten bei der Konzeption und der Ausgestaltung von Geschäftsideen und Werbekampagnen.

Wir vertreten Mandant:innen bei der Durchsetzung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche in Gerichtsverfahren.

Wir verfügen über ausreichende personelle Kapazitäten, um auch bei umfangreicheren Verfahren oder einer besonderen Häufung von Auseinandersetzungen schlagkräftig zu bleiben.

Unsere langjährige und erfolgreiche Tätigkeit im Wettbewerbsrecht hat sich ausgezahlt: Wir betreuen nicht nur namhafte Mandant:innen und führen regelmäßig spannende, zum Teil auch prominente Rechtsstreitigkeiten. Wir werden auch seit Jahren in diversen Anwaltsrankings (JUVE, Best Lawyer, Focus u.a.) wegen unserer wettbewerbsrechtlichen Expertise gelobt.